Der Teilwert stellt ab auf die Verhältnisse des Betriebs, dem das zu bewertende Wirtschaftsgut dient. Dessen Wert hängt von dem Nutzen ab, den es gerade für diesen Betrieb hat.
Bei einer Betriebsaufgabe-Erklärung berechnen wir den Gemeinen Wert – bzw. bei der Entnahme eines einzelnen Grundstücks den Teilwert – für die Vorlage beim Finanzamt.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.